Die Betreuung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutet für uns die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Das leisten wir mit
Feingefühl, Kompetenz und Diplomatie.
Dadurch helfen wir bei Eigentümerversammlungen, zügig zu tragfähigen Entscheidungen zu kommen, die technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Im Anschluss sorgen wir dafür, dass die
gefassten Beschlüsse schnell und konsequent umgesetzt werden.
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Unser Leistungsangebot:
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder (z.B. verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage)
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Wohngeldabrechnung
- Berechnung der Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten + Verwaltungskosten + Instandhaltungsrücklage)
- Abwicklung von Wohngeldinkasso und Mahnwesen
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung der ordentlichen Eigentümerversammlung
- Führen einer Beschlusssammlung
- Vorbereitung und Begleitung notwendiger Wartungsmaßnahmen (TÜV, Brandschutz, etc.)
- Sofortige Einleitung von Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln und Missständen
- Meldung und Abwicklung von Schäden an die Versicherung sofern sie das Gemeinschaftseigentum betreffen
- Festlegung der Hausordnung und ggf. Ergreifung von Maßnahmen zur Umsetzung
- Überwachung von Verträgen (z.B. vorgeschriebene Versicherungsschutz mit entsprechender Deckungssumme)
- Regelmäßiger Kontakt mit dem/den Vertreter(n) der WEG bzgl. wichtiger Verwaltungsfragen
- Vorbereitung, Beauftragung und Begleitung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Optimierung der Betriebskosten
- Vor-Ort-Kontrolle der externen Versorger und Dienstleister
- Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft mit Bericht über getroffene Feststellungen an den Verwaltungsbeirat
- Abschluss und Überwachung von Dienstleistungsverträgen
- Für Kapitalanleger: Verwaltung der vermieteten Wohnung (Sondereigentumsverwaltung) einschließlich Vermietung
- Betreuung der Schließanlage
- Steuerung von angestellten Hauswarten
- Vertretung der Eigentümer bei rechtlichen und privaten Belangen
- Zugang zu gesonderten Onlinediensten
Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich letztlich aus der jeweiligen Teilungserklärung, dem Wohnungseigentumsgesetz, und dem abzuschließenden Verwaltervertrag. Der Vertrag sollte den
Besonderheiten der Verwaltungsobjekte Rechnung tragen.