Nutzen Sie ihre Eigentumswohnung nicht selbst. Dann können Sie uns auch gerne mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums beauftragen.
Die Verwaltung des Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum erfolgen. Das heißt Sie müssen nicht zwingend Kunde im Rahmen einer WEG-Verwaltung sein.
Der Umfang der Sondereigentumsverwaltung beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung, einen Komplettservice als auch Teile der auszuführenden Aufgaben die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung des Sondereigentums und dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehören.
Bezüglich Ihres Mietverhältnisses kann dies z.B. bedeuten:
Variante A)
Variante B)